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Die Stadt
![]() ![]() ![]() 29.01.2010
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "5/7 Kocherwaldstraße V" Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2010 den
BEBAUUNGSPLAN MIT ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „5/7 KOCHERWALDSTRAßE V“ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Hagenbach wird begrenzt: Zudem liegen einige Grundstücke im Kreuzungsbereich Kocherwaldstraße / Jagstfelder Weg / Hohe Straße im Geltungsbereich. Maßgebend ist der Lageplan vom 26.01.2010 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie die Begründung vom 26.01.2010. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 (3) BauGB). Der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung können im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Baurechtsamt, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall während der üblichen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweis gemäß § 44 (5) Baugesetzbuch (BauGB): Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, sowie auf die Vorschriften des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt ist, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Hiinweis gemäß § 215 (2) BauGB: Unbeachtlich werden
Hinweis gemäß § 4 (4) GemO BW: Nach § 4 (4) GemO für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan, sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
gez. Peter Dolderer Bürgermeister zurück zur Übersicht![]() ![]() ![]()
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